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   LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14   

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https://dejure.org/2014,28865
LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14 (https://dejure.org/2014,28865)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2014 - 15 Sa 88/14 (https://dejure.org/2014,28865)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 15 Sa 88/14 (https://dejure.org/2014,28865)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Tat-, Verdachtskündigung wegen durch provozierte Pkw-Unfälle erlangter Entgeltfortzahlung; Kündigungsgründe als Begründung eines arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tat-, Verdachtskündigung wegen durch provozierte Pkw-Unfälle erlangter Entgelt-fortzahlung; ; Kündigungsgründe als Begründung eines arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Pkw-Unfälle zur Erlangung der Entgeltfortzahlung; Begründung eines arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags; Grundsatzes der subjektiven Determination

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tat-, Verdachtskündigung wegen durch provozierte Pkw-Unfälle erlangter Entgeltfortzahlung; Kündigungsgründe als Begründung eines arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags

  • rechtsportal.de

    Vorsätzliche Pkw-Unfälle zur Erlangung der Entgeltfortzahlung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung wegen durch provozierte Pkw-Unfälle erlangter Entgeltfortzahlung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    aa) Die Beklagte ist auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der "subjektiven Determination" (vgl. hierzu etwa BAG 19.07.2012 - 2 AZR 352/11, NZA 2013, 86; BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1342) ihrer Mitteilungspflicht aus § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG inhaltlich nicht ausreichend nachgekommen.

    Eine bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung führt zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (BAG 09.06.2011, a. a. O.; BAG 05.11.2009 - 2 AZR 676/08, NZA 2010, 457).

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., etwa BAG 09.06.2011 - 2 AZR 323/10, NZA 2011, 1343 m. w. N.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf seine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen vertraglichen Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzverfahrens, §§ 611, 613 BGB in Verbindung mit § 242 BGB (BAG, 27.02.1995 - GS 1/84, juris).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, NZA 2008, 636 m. w. N.).
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, juris; BAG, 20.07.2008 - 2 AZR 1111/06, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12, juris).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Maßgeblicher Beurteilungspunkt ist derjenige der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BAG 08.10.2009 - 2 AZR 682/08, EzA KSchG § 9 n. F. Nr. 57).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, juris; BAG, 20.07.2008 - 2 AZR 1111/06, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12, juris).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Er muss in diesen Fällen aber zusätzlich greifbare Tatsachen dafür vortragen, dass der Kündigungssachverhalt gleichwohl so beschaffen ist, dass er eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit nicht erwarten lässt (BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01).
  • LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12

    Kündigung wegen Vertragsverstößen

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Von diesem Standpunkt aus ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, juris; BAG, 20.07.2008 - 2 AZR 1111/06, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12, juris).
  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Sinn und Zweck der vorherigen Anhörung des Arbeitnehmers ist es, ihm die Möglichkeit einzuräumen, Verdachtsgründe bzw. -momente zu entkräften, zu beseitigen und Entlastungstatsachen geltend zu machen (BAG 13.09.1995 - 2 AZR 587/94, AP Nr. 25 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 05.06.2014 - 15 Sa 88/14
    Dem Arbeitnehmer muss die Gelegenheit gegeben werden, zu dem Verdacht qualifiziert Stellung zu nehmen und so zur Aufhellung des für den Arbeitgeber im Dunklen liegenden Geschehens beizutragen (BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06, NZA 2008, 809).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • LG Münster, 10.09.2012 - 2 O 392/11

    Für bewusste Herbeiführung eines Verkehrsunfalls können Indizien sprechen

  • ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16

    Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG

    In diesem Zusammenhang können nach der Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen zwar in der Tat auch Umstände Bedeutung erlangen, die sich im Anschluss an die - unwirksame - Kündigung im nachfolgenden Kündigungsrechtsstreit ergeben haben 55 S. insofern etwa BAG 12.1.2006 - 2 AZR 21/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67 = NZA 2006, 917 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 65]: "Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen"; im Anschluss etwa BAG 6, 9.2007 - 2 AZR 264/06 - AP § 626 BGB Nr. 208 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 18 = NZA 2008, 636 [B.VI.2 a. - "Juris"-Rn. 47]}; LAG Hamm 5.6.2014 - 15 Sa 88/14 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.4 b. - "Juris"-Rn. 101]: "Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (...)".

    S. insofern etwa BAG 12.1.2006 - 2 AZR 21/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67 = NZA 2006, 917 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 65]: "Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen"; im Anschluss etwa BAG 6, 9.2007 - 2 AZR 264/06 - AP § 626 BGB Nr. 208 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 18 = NZA 2008, 636 [B.VI.2 a. - "Juris"-Rn. 47]}; LAG Hamm 5.6.2014 - 15 Sa 88/14 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.4 b. - "Juris"-Rn. 101]: "Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (...)".

    55) S. insofern etwa BAG 12.1.2006 - 2 AZR 21/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 67 = NZA 2006, 917 [B.III.2 a. - "Juris"-Rn. 65]: "Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen"; im Anschluss etwa BAG 6, 9.2007 - 2 AZR 264/06 - AP § 626 BGB Nr. 208 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 18 = NZA 2008, 636 [B.VI.2 a. - "Juris"-Rn. 47]}; LAG Hamm 5.6.2014 - 15 Sa 88/14 - n.v. (Volltext: "Juris") [II.4 b. - "Juris"-Rn. 101]: "Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (...)".

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